Nach den endgültigen Ergebnissen der beschleunigten Sonnenuntergangsüberprüfung der Ausgleichszollverordnung (CVD) kam das US-Handelsministerium (USDOC) zu dem Schluss, dass die Aufhebung der bestehenden CVD-Verordnung für rundgeschweißte Kohlenstoffstahlrohre und -rohre aus der Türkei wahrscheinlich dazu führen würde Fortbestehen oder Wiederauftreten anfechtbarer Subventionen.
Der anfechtbare Nettosubventionssatz für die Borusan-Gruppe betrug 1,80 %, für die Yucel Boru-Gruppe 2,04 % und für Bant Boru Sanayi ve Ticaret AS, Erbosan und alle anderen türkischen Hersteller und Exporteure wurde er auf 4,10 % festgesetzt.
Die betroffenen Produkte haben die HS-Codes 7306.30.10.00, 7306.30.50.25, 7306.30.50.32, 7306.30.50.40, 7306.30.50.55, 7306.30.50.85 und 7306.30.50.90.
Diese Bestimmung galt am 24. April 2023
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 28. April 2023